Internet- und DSL-Anbieter wechseln ohne Ausfall

Internet- und DSL-Anbieter wechseln ohne Ausfall

DSL- oder Glasfaser-Anbieter wechseln ohne Ausfall: deine Rechte, Kündigung nach der Mindestlaufzeit und worauf du beim neuen Tarif achten solltest.

Beim Internetanschluss zahlen viele nach Ablauf der Mindestlaufzeit weiter den vollen Preis – obwohl neue Angebote oft günstiger oder schneller sind. Das Telekommunikationsgesetz schützt dich beim Wechsel: Der Anschluss darf höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein.

Deine Rechte beim Anbieterwechsel

  • Maximal ein Arbeitstag Unterbrechung: Alter und neuer Anbieter müssen den Wechsel abstimmen.
  • Rufnummer mitnehmen: Deine Festnetznummer kannst du behalten.
  • Zu langsames Internet: Liegt die gemessene Geschwindigkeit deutlich unter dem Vertrag, kannst du den Preis mindern oder kündigen. Nachweis per Breitbandmessung der Bundesnetzagentur.

Laufzeiten und Kündigung

Neue Verträge haben höchstens 24 Monate Mindestlaufzeit. Danach sind sie monatlich kündbar – eine automatische Verlängerung um ein ganzes Jahr ist nicht mehr zulässig. Wer die Mindestlaufzeit hinter sich hat, kann also jederzeit mit einem Monat Frist wechseln.

Den passenden Tarif finden

  • Geschwindigkeit: Für Streaming und Homeoffice reichen oft 100 Mbit/s; bei vielen Nutzern gleichzeitig lohnt mehr.
  • Verfügbarkeit: Adresse prüfen – nicht jede Technik (DSL, Kabel, Glasfaser) gibt es überall.
  • Effektivpreis: Einmalkosten, Router und Rabatte auf die Laufzeit umrechnen.
  • Preis nach der Aktion: Viele Tarife werden ab dem 13. Monat teurer.

So läuft der Wechsel ab

  1. Tarife für deine Adresse vergleichen.
  2. Beim neuen Anbieter abschließen und den Wechselservice inklusive Rufnummernmitnahme beauftragen.
  3. Der neue Anbieter kündigt den alten Vertrag und nennt dir den Schalttermin.
  4. Am Schalttag den neuen Router anschließen – fertig.
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Häufige Fragen

Kann ich während der Mindestlaufzeit wechseln?

Nur mit Sonderkündigungsrecht, z. B. bei deutlich zu langsamer Leistung oder einem Umzug, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann.

Was passiert mit meiner E-Mail-Adresse?

Eine E-Mail-Adresse des Anbieters kann mit dem Vertrag entfallen. Eine unabhängige Adresse ist daher sinnvoll.

Brauche ich einen neuen Router?

Nicht unbedingt. Du darfst ein eigenes Gerät verwenden (Routerfreiheit).

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Ibrahim Gezek
MarktCheckOnline
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